Finnisches Gericht setzt Beschlagnahmung russischer Vermögenswerte aus

In Finnland hat ein Berufungsgericht neue Pfändungen russischen Eigentums vorerst gestoppt. Betroffen sind Sicherungsmaßnahmen gegen mehr als 40 Objekte im Zusammenhang mit Forderungen ukrainischer Energieunternehmen.

Das Berufungsgericht in Finnland hat die Verhängung neuer Sicherungsmaßnahmen gegen russische Objekte im Land ausgesetzt, berichtet die Zeitung Helsingin Sanomat unter Berufung auf Quellen.

Die finnischen Vollstreckungsbehörden ergriffen im Jahr 2024 Sicherungsmaßnahmen gegen mehr als 40 Objekte, die sich im Eigentum Russlands befinden, um einer Klage ukrainischer Energieunternehmen nachzukommen. Das Bezirksgericht Helsinki ordnete die Einfrierung russischer Vermögenswerte im Wert von mehr als vier Milliarden US-Dollar an. Laut dem Blatt habe das Berufungsgericht nun neue Pfändungen russischen Eigentums in Finnland ausgesetzt.

Wie die Helsingin Sanomat anmerken, werden gemäß der Gerichtsentscheidung die von den Vollstreckungsbehörden eingeleiteten Zwangspfändungen ausgesetzt, bis das Gericht über die Berufung entschieden hat. Bereits zuvor verhängte Sicherungsmaßnahmen bleiben in Kraft.

Zuvor hatte die russische Botschaft in Helsinki der Nachrichtenagentur RIA Nowosti erklärt, dass die Hälfte dieser Objekte diplomatische Immobilien seien und im Rahmen des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen Immunität genieße.

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