Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die eingereichte Revision des Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller gegen seine im Februar dieses Jahres erfolgte Verurteilung wegen "des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verworfen. Möller wurde zuvor seitens des Landgerichts Frankfurt (Oder) unterstellt, bewusst ein Plakat mit "einer dem Hitlergruß zum Verwechseln ähnlichen Armhaltung" in Auftrag gegeben und im Wahlkampf eingesetzt zu haben. Das Urteil vom 17. Februar über 11.600 Euro Geldstrafe gilt durch das BGH-Urteil nun als rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision des AfD-Politikers Wilko Möller gegen ein vorheriges Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder). Laut BGH-Wahrnehmung habe es demnach "keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben", so die Begründung im aktuellen Urteil.
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte den Landtagsabgeordneten zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro wegen des "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verurteilt. Zur Begründung heißt es, dass der AfD-Politiker wissentlich ein Wahlplakat verwendet habe, auf dem eine dem "Hitlergruß" zum Verwechseln ähnliche Armhaltung zu sehen ist.
Auf dem Motiv sind dabei zwei Erwachsene zu sehen, die die Arme über drei sitzende Kinder halten, darüber der Schriftzug "Wir schützen eure Kinder." Die männliche Person auf dem Bild soll laut Gerichtswahrnehmung dabei bewusst "kalkuliert und provozierend" den rechten Arm zum Hitlergruß andeuten.
Im ersten Verfahren monierte das Gericht, dass das Originalbild aus einer öffentlichen Foto-Stockdatei durch den beauftragten Werbegrafiker für das Wahlplakat manipulativ gespiegelt wurde, "damit es so aussehe, als ob der Mann den rechten Arm hebe", so die Argumentation der Staatsanwaltschaft. Der im Januar bei der Erstverhandlung mitangeklagte Grafiker wurde aus Verfahrensgründen dabei freigesprochen.
Die festgelegte Strafe über 11.600 Euro ist damit nun rechtskräftig. Da sie mehr als 90 Tagessätze umfasst, wird die Verurteilung automatisch in das Führungszeugnis eingetragen. Der AfD-Politiker gilt damit offiziell als vorbestraft.
Möller hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets zurückgewiesen. Nach dem ersten LG-Urteil hatte sein Anwalt erklärt, die Entscheidung werde einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Der brandenburgische AfD-Landesvorsitzende René Springer hatte damals zudem die Unabhängigkeit der Justiz in Zweifel gezogen. Eine AfD-Presseerklärung des Beklagten lautete zum Verfahren:
"Was hier stattfindet, ist kein rechtsstaatliches Verfahren, sondern ein politisch motivierter Schauprozess. Der Vorwurf ist ebenso absurd wie durchsichtig.
Aktuelle Medienberichte ergänzen unisono, dass die AfD in Brandenburg "vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft" wird.
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