Europa

Entscheidung nach Kolonialherrenart: Verfassungsstreit in Bosnien-Herzegowina eskaliert

Christian Schmidt bekleidet das Amt des Hohen Repräsentanten in Bosnien-Herzegowina. Dort sorgt er mit willkürlichen Entscheidungen für die Eskalation eines schwelenden Konflikts zwischen den ethnischen Gruppen. Die Situation ist inzwischen völlig verfahren.
Entscheidung nach Kolonialherrenart: Verfassungsstreit in Bosnien-Herzegowina eskaliertQuelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Thomas Imo

Der Hohe Repräsentant für Bosnien-Herzegowina, der deutsche CSU-Politiker Christian Schmidt, sorgt mit Entscheidungen in Kolonialherrenart für die Verschärfung der lokalen Konflikte und Spannungen, berichtet der außenpolitische Blog German-Foreign-Policy.

Der Hohe Repräsentant wird im Rahmen zur Kontrolle der Umsetzung des Dayton-Abkommens von der UNO für jeweils zwei Jahre eingesetzt. Der Posten wird vielfach kritisiert. Hauptkritikpunkt ist die Machtfülle, mit der er ausgestattet ist, die sich zudem einer Kontrolle weitgehend entzieht.

Sowohl Russland als auch China sprechen sich für die Auflösung des Amtes aus. Mit der Berufung des aktuellen Hohen Repräsentanten Schmidt war Russland nicht einverstanden. Schmidt gilt daher als "vom Westen eingesetzt".

Bereits im vergangenen Jahr hatte sich Schmidt umfassende, auch internationale Kritik zugezogen, als er am 2. Oktober noch am Wahlabend der Wahlen zum Staatspräsidium und des Abgeordnetenhauses das Wahlrecht zugunsten der kroatisch-nationalistischen HDZ geändert hatte.

German-Foreign-Policy berichtet, Schmidt habe auf Druck der USA gehandelt. Der Blog legt zudem nahe, der Grund für die Entscheidung sei in seiner Mitgliedschaft in der CSU zu finden. Die kroatische HDZ ist die Schwesterpartei von CDU und CSU. Es gehe bei der Entscheidung darum, ein "Bollwerk" gegen die bosnischen Serben und damit den Einfluss Russlands auf dem Balkan zu errichten.

Nun greift Schmidt erneut hart und einseitig in die Angelegenheiten Bosnien-Herzegowinas ein. Anlass ist ein Streit um die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts. Die bosnischen Serben, vertreten durch den Präsidenten der bosnischen Serbenrepublik Milorad Dodik fordern eine Reform.

Von den neun Richtern werden drei von Ausland ernannt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wählt sie aus. Das Verfassungsgericht hatte sich zudem berechtigt, Beschlüsse auch dann fassen zu können, wenn die beiden Vertreter der bosnischen Serben nicht zugegen sind. Daraufhin beschloss das Parlament der Republik Srpska, dass die Beschlüsse des Verfassungsgerichts für die Republik nicht weiter bindend sind. Die Botschaft der USA in Sarajevo protestierte scharf. Daraufhin erließ die Republika Srpska ein Gesetz, das es auf dem Gebiet der Republik verbietet, Entscheidungen des Verfassungsgerichts anzuwenden.

In den Streit greift nun Schmidt ein. Er verbietet die Anwendung des Gesetzes. German-Foreign-Policy weist in diesem Zusammenhang auf das sich daraus ergebende Paradox hin, dass Beamte der Republika Srpska hinsichtlich der Anwendung von Entscheidungen des Verfassungsgerichts die Wahl haben, sich entweder mit Vertretern der eigenen Republik oder dem Hohen Vertreter anzulegen.

Inzwischen fordern Abgeordnete des EU-Parlaments Sanktionen gegen die Republika Srpska. Dies würde die ohnehin verfahrene Situation weiter eskalieren.

An dem Fall wird deutlich: Der EU ist es bisher nicht gelungen, die Spannungen in der Region zu schlichten. Sie nehmen im Gegenteil immer weiter zu und schlagen immer häufiger in Gewalt um. Die Eskalation in Bosnien-Herzegowina erfolgt zu einer Zeit, in der auch die Konflikte im Kosovo aufbrechen. Der Diktatfrieden, den der Westen der Region aufgezwungen hat, ist brüchig.

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