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Rechtswidrige "Sternstunde der Demokratie": Kreistag Garmisch lehnt AfD-Nachrücker ab

Der Kreistag von Garmisch-Partenkirchen hat einen Nachrücker der AfD abgelehnt. Eine Entscheidung, die in der Gemeindeordnung nicht vorgesehen ist. Die Beteiligten feiern sich für ihre "Sternstunde der Demokratie", während die AfD ankündigt, den Rechtsweg zu suchen.
Rechtswidrige "Sternstunde der Demokratie": Kreistag Garmisch lehnt AfD-Nachrücker ab© Robot8A, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

Der Kreistag des Landkreises Garmisch-Partenkirchen, der in Mittenwald tagte, hat sich geweigert, Albert Mutschlechner, den Nachrücker für eine ausgeschiedene AfD-Vertreterin, zu akzeptieren. Mit 39:5 Stimmen wurde erklärt, es gebe "erhebliche Zweifel an dessen demokratischer Gesinnung", wie der Merkur berichtete. Nach Aussage der Fraktionschefin der Grünen im Kreistag sei dieser Beschluss eine "Sternstunde der Demokratie".

Die Mehrheit des Kreistags ist sich der Tatsache bewusst, dass dieser Beschluss rechtswidrig ist und vor Gericht keinen Bestand haben dürfte, weshalb der Landrat pflichtgemäß gegen diesen Beschluss gestimmt hat. Die Garmischer AfD hat bereits angekündigt, eine rechtliche Klärung zu suchen. Augenblicklich liegt der Beschluss beim Landratsamt, das dann gegenüber der Regierung von Oberbayern einen Lösungsvorschlag machen muss. Die nächste Sitzung des Kreistages ist erst für den 23. Oktober angesetzt.

Der Vorfall geht vermutlich auf das Konto der Garmischer Bürgermeisterin Elisabeth Koch (CSU), die auf der Sitzung mit auf Plakaten ausgedruckten Aussagen Mutschlechners von dessen - nichtöffentlichem – Facebook-Konto erschien. Der Presse gegenüber bestätigte sie, dass der Beschluss letztlich "ersetzt werden muss". Die Juristin meinte, niemand könne den Mandatsträgern verbieten, ihre Meinung kund zu tun: "Wir sind alle nur unserem eigenen Gewissen unterworfen."

Die Bayrische Gemeindeordnung schreibt allerdings nicht nur vor, dass kommunale Vertreter einen Amtseid ablegen müssen, der sie auf Recht und Gesetz verpflichtet; sie definiert diese auch als Teil der kommunalen Verwaltung. Der Rechtsstatus, auf den sich Koch beruft, gilt erst für Landtagsabgeordnete, nicht für kommunale Vertreter.

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