Deutschland

Verfahren eingestellt: Markus Söder darf "Södolf" und "Corona-Autokrat" genannt werden

Der österreichische Autor Gerald Grosz bezeichnete beim sogenannten politischen Aschermittwoch den bayerischen Ministerpräsidenten Söder als "Södolf". Es folgte eine Klage seitens Söders, die Grosz wiederum mit einer Gegenklage beantwortete. Nun wurde das Verfahren eingestellt, das seitens des Österreichers in einem Video hämisch kommentiert wurde.
Verfahren eingestellt: Markus Söder darf "Södolf" und "Corona-Autokrat" genannt werdenQuelle: www.globallookpress.com © Carsten Koall

Im Februar dieses Jahres wurde der österreichische Autor und Kolumnist Gerald Grosz von der bayerischen AfD als Redner zum politischen Aschermittwoch eingeladen. Wenig überraschend, weil dafür bekannt und gefürchtet, nutzte der Österreicher die Veranstaltung, um auf breiter Ebene Markus Söder (CSU) verbal zu attackieren. Dieser reagierte dann im März über die Münchener Staatskanzlei mit einer offiziellen Anklage wegen Beleidigung. Grosz bezeichnete die Anzeige in einer Mitteilung als "unfassbaren Anschlag auf den freien politischen Diskurs im Wege der Justiz" und entschloss sich zur unmittelbaren Gegenklage. Das Ermittlungsverfahren gegen Gerald Grosz wurde laut österreichischen Medien nun eingestellt. Grosz kommentiert die Entscheidung mit einem bitterbösen Video auf X/Twitter.

Ausschlaggebender Punkt für die Anklage seitens Söders waren Äußerungen von Grosz auf der AfD-Veranstaltung, wie "Corona-Autokrat", dass Söder "kein Landesvater, sondern ein Landesverräter" sei, und dass Grosz ihn als "Södolf" benannte. Ein Sprecher des bayerischen Ministerpräsidenten kommentierte laut dem österreichischen Standard die eingeleitete Anzeige mit der Feststellung, dass "es selbst in der politischen Auseinandersetzung Grenzen gäbe". Die Bayerische Staatskanzlei lehne dabei "jede Form von Nazi-Parolen und rechtsextremistischer Verleumdung entschieden ab". 

Grosz reagierte mit einer Gegenanzeige und stützte sich dabei eigenen Angaben zufolge auf ein "mehrseitiges Rechtsgutachten eines bekannten Strafrechtswissenschaftlers", so der Standard-Artikel. Söder habe bewusst "die Justiz in die Irre geführt", die Staatsanwaltschaft München werde jetzt deswegen "Ermittlungen gegen ihn wegen des Straftatbestands der 'falschen Verdächtigung' (§164 des deutschen StGB) sowie weiterer Delikte führen müssen", legt der Artikel dar.

Am 30. August titelt nun die österreichische Webseite MeinBezirk.at: "Markus Söder ‒ Ermittlungsverfahren gegen Gerald Grosz eingestellt". Im Rahmen einer "Eilt"-Aussendung teilte Grosz demnach ausgesuchten Medien mit, dass "Bayerns Generalstaatsanwaltschaft das strafrechtliche Verfahren 'wie erwartet eingestellt'" habe. Grosz schrieb weiter in seiner Mitteilung:

"Söder hat sich mit seiner lächerlichen Anzeige von seiner eigenen Justiz wenige Wochen vor der Landtagswahl eine knallende Ohrfeige abgeholt. Ich gratuliere diesem eitlen Pfau zu dieser strategischen Meisterleistung. Für einen Ministerpräsidenten, der gegen alle mit der Justiz vorgeht, die ihm rhetorisch ein Haar krümmen, ist diese Einstellung blamabel."

Ebenfalls am 30. August veröffentlichte der erfolgreiche Gegenkläger ein rund dreieinhalb Minuten langes Video. Die in dem Beitrag formulierte, erneut provokative Zusammenfassung des Ereignisses fällt unmissverständlich und eindeutig in der Wortwahl aus. So heißt es unter anderem:

"Man kann und darf Sie in gewissen Zusammenhängen als Södolf, als Corona-Autokrat bezeichnen, als Landesverräter titulieren. Man darf Ihnen nun amtlich unterstellen, kein Gewissen zu haben [...]

Herr Söder, mir ist schon klar, dass Sie die Tragweite dieser Einstellung rein intellektuell nicht verstehen. Sie gehören zu jener Spezies von Mensch, die als Maulheld, wenngleich rhetorisch kaputt, groß austeilen, aber nicht einstecken können. Ihnen fehlt eben Intelligenz."

Grosz schrieb zudem in der schriftlichen Mitteilung, dass Söder ein "Fähnchen im Wind", "ein übler Opportunist" und seines Amtes "unwürdig" sei. Eine Reaktion des bayerischen Ministerpräsidenten Söder zur Urteilsverkündung lag bis zur Veröffentlichung des Artikels nicht vor.

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