Deutschland

Angreifer auf proisraelische Mahnwache in Hamburg zu 100.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt

Bei einer proisraelischen Mahnwache in Hamburg im Jahr 2021 ist ein Teilnehmer brutal zusammengeschlagen worden. Das Hamburger Landgericht hat den Täter nun zur Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 100.000 Euro verurteilt.
Angreifer auf proisraelische Mahnwache in Hamburg zu 100.000 Euro Schmerzensgeld verurteiltQuelle: Gettyimages.ru © picture alliance

Das Landgericht Hamburg hat dem Opfer eines antisemitisch motivierten Angriffs ein ungewöhnlich hohes Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro zugesprochen, berichtet die Hamburger Morgenpost. Zusätzlich muss der Täter auf diese Summe fünf Prozent Zinsen seit der Tat bezahlen.

Der Vorfall hatte sich am 18. September 2021 in der Hamburger Mönckebergstraße ereignet. Die Teilnehmer einer regelmäßig stattfindenden Mahnwache für eine Solidarität mit Israel wurden von zwei jungen Passanten mit Parolen wie "Free Palästina", "Sch**ß Israel" und "Sch**ß Juden" angeschrien. Das Opfer, ein damals 60-jähriger jüdischer Mann, versuchte die Jugendlichen zur Rede zu stellen, worauf ihn der ältere der beiden Männer brutal zusammenschlug. Dabei erlitt das Opfer einen Nasen- und Jochbeinbruch und erblindete auf dem rechten Auge.

Bei dem Täter handelt es sich um einen Berliner syrischer Herkunft. Aram A., zum Zeitpunkt der Tat 17 Jahre alt, wurde zunächst zu einer Jugendstrafe von 16 Monaten verurteilt, die in zweiter Instanz auf zwei Jahre erhöht wurde. Sein zwei Jahre jüngerer Bruder, der bei dem Angriff anwesend war, erhielt 20 Sozialstunden wegen Beleidigung.

Bezüglich des neuen Urteils erklärte der Geschädigte, dass es ihn zufriedenstelle, auch wenn gegenwärtig wenig Aussicht auf den Erhalt des Geldes bestehe. Der Hamburger Morgenpost sagte er:

"Irgendwann wird er arbeiten und Geld verdienen und dann werde ich das Geld bei ihm eintreiben lassen. So wird er sich ein Leben lang daran erinnern, was er mir angetan hat."

Anwältin Christiane Yüksel, die für den Geschädigten das Schmerzensgeld erstritten hat, sagte, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei und beim Oberlandesgericht Berufung eingelegt werden könne. Die Erfolgsaussichten schätze sie allerdings als sehr gering ein.

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