International

Internationaler Gerichtshof lässt Klage der Ukraine gegen Russland teilweise zu

Der Internationale Gerichtshof hat am Freitag die im Februar 2022 erhobene Klage der Ukraine gegen Russland, der sich auch Deutschland angeschlossen hatte, in einem von vier Punkten für zulässig erklärt. Damit ist der Weg frei für die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Frage, ob es Beweise für einen Völkermord durch Kiew im Donbass gibt.
Internationaler Gerichtshof lässt Klage der Ukraine gegen Russland teilweise zuQuelle: Sputnik © Juri Kramorenko, RIA Nowosti

Der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen hat am Freitag die Klage der Ukraine gegen Russland auf die Feststellung, dass die Ukraine keinen Genozid im Donbass begangen habe, für teilweise zulässig erklärt. In den kommenden Monaten beabsichtigt das Gericht, sich inhaltlich mit den Beweisen eines Genozids gegen die Bevölkerung des Donbass auseinanderzusetzen.  

Das Gericht wird sich in der Sache mit einem von vier Klagepunkten befassen, die die Ukraine vorgebracht hatte, namentlich mit der von Kiew beantragten Feststellung, es gäbe keine plausiblen Beweise dafür, dass die Ukraine im Donbass Akte des Genozids begangen habe. Nicht befassen wird es sich mit den in weiteren Klagepunkten aufgeworfenen Fragen, ob Russland durch die Anerkennung der Volksrepubliken Donezk und Lugansk im Februar 2022 sowie durch das militärische Vorgehen zu ihrem Schutz gegen Völkerrecht verstoßen habe. Insoweit erklärte sich das Gericht in der Sache für unzuständig, da dies den Rahmen der Konvention zur Verhinderung von Genozid sprenge.

Die Abweisung der Einwendungen, die Russland gegen die Zulässigkeit der Klage erhoben hatte, erfolgten je nach Einwendung zumeist mit 14 Stimmen gegen zwei und in einigen Fällen mit 15 Stimmen gegen eine oder mit 13 Stimmen gegen drei. Die Abweisung der weitergehenden Anträge der Ukraine erfolgte mit zwölf Stimmen gegen vier.

Kiew hat die Klage am 26. Februar 2022 vor dem obersten Gericht der UNO in Den Haag erhoben. Ihr hatten sich 33 Länder, darunter Deutschland, Australien, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kanada, Dänemark, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, das Fürstentum Liechtenstein, Malta, Norwegen, Polen, Rumänien, Großbritannien, Tschechien und die Slowakei angeschlossen. Die Anschlusserklärung der USA hatte das Gericht am 5. Juni 2023 für verspätet und unzulässig erklärt.

Die Russische Föderation hat insgesamt sechs Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Klage erhoben, die das Gericht heute im Hinblick auf einen der vier Klagepunkte abgewiesen hat. Es handelte sich bislang um ein vorläufiges Verfahren, in dem nur die Zuständigkeit des IGH und die Zulässigkeit der Klage behandelt wurden. Mit seiner heutigen Entscheidung haben die Richter den Weg für das weitere Verfahren, in denen die Beweise, die Russland noch vorlegen wird, aufgenommen und bewertet werden sollen. Mit einer endgültigen Entscheidung ist erst in mehreren Jahren zu rechnen.

Mehr zum Thema - Donbass – Das war auch nach deutschem Recht ein Genozid      

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.