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Internationales Schiedsgericht gibt Rosatom recht im Verfahren gegen Finnland

Der russische Atomkonzern Rosatom hat vor dem Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer in einem Prozess gegen die finnische Seite recht erhalten. Die einseitige Kündigung des Bauauftrags für ein Kernkraftwerk in Finnland wurde für unrechtmäßig befunden.
Internationales Schiedsgericht gibt Rosatom recht im Verfahren gegen Finnland© Pressdienst von Rosatom

Der Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer (ICC) hat dem russischen Konzern Rosatom im Rechtsstreit mit dem finnischen Unternehmen Fennovoima recht gegeben. Wie der Pressedienst von Rosatom am 10. Oktober berichtete, beschloss das Gericht, dass die einseitige Kündigung des Vertrags für den Bau des Atomkraftwerks Hanhikivi-1 durch das finnische Unternehmen unrechtmäßig war. 

Rosatom und Fennovoima hatten den Vertrag zum Bau des Kernkraftwerks mit einem Leistungsblock im Norden Finnlands im Jahr 2013 unterzeichnet. Die Gesamtkosten für das Projekt wurden auf 7 bis 7,5 Milliarden Euro geschätzt.

Nachdem die finnischen Behörden eine Lizenzerteilung mehrere Jahre lang hinausgezögert hatten, kündigte Fennovoima im Frühling 2022 den Vertrag einseitig. Als Begründung führte der finnische Bauauftraggeber an, dass Russlands Sonderoperation in der Ukraine die "Risiken für das Projekt" erhöht und zahlreiche logistische Ketten unterbrochen habe. Rosatom erklärte die Kündigung für unbegründet und betonte, sämtliche Verpflichtungen erfüllt zu haben.

Alexei Lichatschow, Geschäftsführer von Rosatom, kündigte im Mai 2025 an, eine Klage auf Schadenersatz wegen der Kündigung des Bauprojekts für Hanhikivi-1 durch Finnland einzureichen. Im Rahmen des Schiedsverfahrens erhoben beide Seiten Forderungen gegeneinander: Fennovoima über rund zwei Milliarden Euro, Rosatom über drei Milliarden Euro.

Zum gegenwärtigen Urteil erklärte Lichatschow:

"Der heutige Sieg ist wichtig, doch nicht endgültig. Wir werden auch weiterhin unser Recht im finnischen Projekt vor Gerichten unterschiedlicher Instanzen beweisen."

Die endgültige Höhe der von der finnischen Seite einzufordernden Zahlungen werden im Rahmen weiterer Verfahren festgelegt werden, meldet Rosatom weiter. Parallel dazu betonte Lichatschow:

"Gleichzeitig möchte ich hinzufügen, dass, wenn wir nicht gegeneinander geklagt, sondern das Projekt gemeinsam umgesetzt hätten, Finnland ein neues Atomkraftwerk samt günstiger und grüner Energie erhalten hätte."

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