Russland

"Extremistische Organisation": Oberster Gerichtshof verbietet LGBT-Bewegung in Russland

Der Oberste Gerichtshof Russlands hat die LGBT-Bewegung als extremistisch eingestuft und ihre Aktivitäten verboten. Durch das Urteil wird jeglicher LGBT-Aktivismus unter Strafe gestellt. Die Gerichtssitzung fand am Donnerstag hinter verschlossenen Türen statt.

Der Oberste Gerichtshof Russlands hat die "internationale öffentliche LGBT-Bewegung" für extremistisch erklärt und sie verboten. Die Anhörung fand am Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da sie als "geheim" eingestuft wurde. Lediglich ein Vertreter des Justizministeriums habe teilgenommen, hieß es aus dem Gericht. Journalisten waren nur zur Urteilsverkündung zugelassen.

Wie in der Klageschrift dargelegt, wurden bei den Aktivitäten der Bewegung in Russland verschiedene Anzeichen und Erscheinungsformen einer extremistischen Ausrichtung festgestellt, einschließlich der Aufstachelung zu sozialem und religiösem Hass.

Durch das Urteil wird jeglicher LGBT-Aktivismus unter Strafe gestellt, zum Beispiel die Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation. In diesem Fall drohen bis zu sechs Jahre Haft. Außerdem können die Behörden künftig Geldstrafen gegen Personen verhängen, die "LGBT-Symbole" tragen. Welche Symbole als extremistisch eingestuft sind, ist derzeit noch unklar.

Russische Menschenrechtsorganisationen haben wiederholt darauf hingewiesen, dass es keine offizielle "internationale LGBT-Bewegung" gibt.

Zuvor hatte das Justizministerium gefordert, die LGBT-Bewegung als extremistisch einzustufen und ihre Aktivitäten in Russland zu verbieten. Am selben Tag erklärte der russische Präsident, dass auch LGBT-Personen ein Teil der Gesellschaft seien. Es sei jedoch schlecht, wenn nur sie "alle möglichen Wettbewerbe gewinnen".

Das erste Gesetz zum Verbot von LGBT-Propaganda unter Minderjährigen war im Jahr 2013 verabschiedet worden. Im Dezember 2022 hatte Präsident Wladimir Putin ein allgemeines Gesetz zum Verbot von LGBT-Propaganda unterzeichnet. Ein Verstoß wird mit einer Geldstrafe von bis zu 400.000 Rubel (ca. 4.000 Euro) für Privatpersonen und bis zu fünf Millionen Rubel (51.000 Euro) für juristische Personen geahndet.

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