Deutschland

Alles Betrüger? Wie deutsche Medien Bedürftige kriminalisieren und Leser täuschen

Zehntausende Betrugsfälle bei Hartz IV sollen Jobcenter in den vergangenen vier Jahren aufgedeckt haben. Mit dieser Schlagzeile entfachten Bild und Co. erfolgreich Empörung. Tatsächlich unterschlagen die Medien dabei wichtige Informationen und täuschen ihre Leser.
Alles Betrüger? Wie deutsche Medien Bedürftige kriminalisieren und Leser täuschenQuelle: www.globallookpress.com © bub/imago stock&people

Von Susan Bonath

Die Feindpropaganda in Deutschland läuft auf Hochtouren. Während Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) das Land "kriegstüchtig" machen will und von der Bevölkerung einen entsprechenden "Mentalitätswechsel" forderte, sehen einige Leitmedien auch einen Feind im Inneren: Bedürftige, die angeblich massenhaft in krimineller Absicht den Sozialstaat plünderten. Diese Botschaft an die Leserschaft beruht jedoch auf Falschdarstellung.

Reißerische Propaganda

Vorneweg verbreitete Springers Boulevardblatt Bild die Schlagzeile "So oft tricksen Bürgergeld-Empfänger" – obwohl es um die zurückliegenden vier Jahre geht, wo es noch kein Bürgergeld gab. Der Focus schloss sich der Kampagne an und titelte reißerisch: "Tausende Bürgergeld-Betrüger werden betraft – 93 müssen sogar ins Gefängnis".

Einige regionale Medienportale sprangen darauf an. So schrieb das Braunschweiger Online-Magazin regionalHeute.de von "fast 166.000 Betrugsfällen", obwohl es sich bei dieser Zahl nicht um bewiesene Taten, sondern lediglich um Verdachtsfälle von Jobcentern in den vergangenen vier Jahren handelt. Auch die Webseite ludwigsburg24.com übersah das Detail und ordnete die Verdachtsfälle mal eben einem "umfangreichen Sozialhilfe-Betrug" zu.

Kurz zuvor hatte der Münchner Merkur suggeriert, Schwarzarbeit sei automatisch mit Bürgergeld-Bezug verbunden. Konkrete Zahlen, die beispielsweise einen Anstieg bei den aufgedeckten Fälle belegen würden, präsentierte das Blatt aber nicht.

Verdacht mit Betrug gleichgesetzt

Doch die gesamte Berichterstattung weist bei allen Medien drei grundlegende Probleme auf: Erstens setzt sie ungeklärte Verdachtsfälle, die für Jobcenter schon nach einem anonymen Hinweis vorliegen, mit bestätigten Betrugsfällen gleich – zumindest in der Überschrift.

Zweitens bauscht sie das Problem auf, indem sie den Kontext, nämlich die Anzahl durchgeführter Überprüfungen und den langen Zeitraum, nur beiläufig im Text erwähnt und nicht hervorhebt. Drittens fehlen die realen Geldsummen, um die der Staat auf diese Weise letztendlich betrogen wurde.

Auch eine Gegenüberstellung mit vergleichbaren Delikten, wie Steuerhinterziehung, hätte der Berichterstattung nicht geschadet, um das wahre Ausmaß zu verdeutlichen. Das alles war offensichtlich nicht gewünscht. Man könnte Absicht hinter diesen reißerischen Schlagzeilen vermuten: Der Zorn in der Bevölkerung auf die desaströse Politik soll offenbar auf die Ärmsten umgeleitet werden. Das wäre keine neue Strategie.

Komplett durchleuchtet

Worum geht es? Hintergrund ist ein großangelegter interner Datenabgleich zwischen den Jobcentern und der Rentenversicherung. Demnach übermittelte Letztere den Jobcentern innerhalb von vier Jahren bis 2022 insgesamt 9,1 Millionen Datenpakete von Hartz-IV-Beziehern. Das zeigt erst einmal, dass Menschen, die Hartz IV ‒ heute Bürgergeld ‒ beziehen, umfangreich durchleuchtet werden.

In diesen vier Jahren hätten die Jobcenter auf diese Weise "165.971 Fälle möglichen Leistungsbetrugs aufgedeckt und angezeigt", berichtet der Focus. Die Betonung liegt auf "möglich", denn das ist kein nachgewiesener Betrugsfall, wie die reißerischen Überschriften vermuten lassen.

Setzt man diese Zahl nun in den Bezug zu den 9,1 Millionen gezielten und prophylaktischen Datenabgleichen, sind das genau 1,8 Prozent, bei denen die Jobcenter tatsächlich Ungereimtheiten feststellten, die sie für klärungsbedürftig hielten. Andersherum: Bei 98,2 Prozent gab es keinerlei Hinweise auf irgendeinen Verdacht. Das klingt schon anders.

Nur 0,2 Prozent belegte Betrugsfälle

Weiter schreibt der Focus, dass laut einer Linken-Anfrage im Bundestag allein im letzten Jahr "82.269 Hinweise für diese sogenannten Überzahlungen festgestellt" wurden. Ein Hinweis ist es aber bereits, wenn jemand aus Frust seinen ungeliebten Nachbarn beim Amt meldet. Diese Zahl sagt also gar nichts aus.

Letzten Endes seien davon vergangenes Jahr 39.622 Fälle auf dem Tisch der Staatsanwaltschaften oder des Zolls gelandet, wo sie überprüft werden sollten. Auch das ist kein Beleg für tatsächliche Straftaten. Hier könnte die nächste Zahl einen Anhaltspunkt liefern. So heißt es: "17.892 Hartz-IV-Empfängern wurden die Leistungen wegen ihrer geheim gehaltenen Einkünfte gestrichen."

Allerdings sind die Jobcenter schnell dabei, Leistungen zu streichen, dafür reicht bereits ein bloßer Anfangsverdacht. Tatsächlich verurteilten Gerichte schließlich nur knapp 4.200 Leistungsbezieher für solche Vergehen im Jahr 2022 zu Geldstrafen, 93 weitere zu einer Haftstrafe. Festzuhalten bleibt: Knapp 4.300 Hartz-IV-Beziehern konnte tatsächlich das Verschweigen von Einkünften juristisch nachgewiesen werden.

Für wie viele der knapp 166.000 sich dieser Vorwurf in den vergangenen vier Jahren insgesamt bestätigt hat, geht aus den präsentierten Daten nicht hervor. Rechnet man die vorliegende Zahl für letztes Jahr hoch, kommt man auf etwa 72.000 Fälle, in denen Jobcenter zwischen 2018 und 2022 deshalb Leistungen strichen oder kürzten, sowie rund 17.200 Fälle tatsächlich juristisch belegten Leistungsmissbrauchs – in vier Jahren.

In Prozenten ausgedrückt, klingt das ganz anders als die Schlagzeilen: In weniger als zwei Prozent der überprüften Fälle erhoben Jobcenter also einen Anfangsverdacht verschwiegener Einkünfte und schalteten Ermittlungsbehörden ein. Bei etwa 0,8 Prozent der Prüffälle waren die Jobcenter so überzeugt von einem Leistungsbetrug, dass sie diesen Hartz-IV-Empfängern die Leistungen kürzten. Hiergegen können die Betroffenen noch gerichtlich vorgehen, sofern sie von ihrer Unschuld überzeugt sind. Das letzte Wort steht noch aus.

Die relevante Zahl bleibt also vorerst: Weniger als 0,2 Prozent der komplett Durchleuchteten wurden tatsächlich wegen nachgewiesenen Leistungsmissbrauchs verurteilt, und dies für einen Zeitraum von vier Jahren. Das spricht eher dagegen, dass Leistungsmissbrauch eine weit verbreitete Masche wäre, wie es die Medien in der offensichtlichen Absicht, Stimmung zu machen, andeuten.

Um welche Summen geht es?

Um welche Summen der Sozialstaat durch verschwiegene Einkünfte tatsächlich geprellt wurde, geht aus den Daten nicht hervor. Man kann aber eine ungefähre Größe berechnen. Dazu könnte man ermitteln, wie viel ein Hartz-IV-Bezieher 2022 durchschnittlich an Leistung bekam.

Laut Bundestag gab der Bund im vergangenen Jahr rund 21 Milliarden Euro für die Regelsätze und weitere 10 Milliarden für die Mietkosten aus, das sind insgesamt rund 31 Milliarden Euro. Aufgeteilt auf rund 5,5 Millionen Leistungsberechtigte kommt man auf eine durchschnittliche Gesamtleistung pro Kopf von knapp 5.640 Euro pro Jahr, also 470 Euro pro Monat. Die niedrige Summe liegt daran, dass viele nebenher arbeiten und daher nicht den vollen Regelsatz erhalten. Außerdem erhalten Kinder weniger.

Da aber nicht bekannt ist, wie viel die ermittelten Leistungsbetrüger bekamen, kann man nur mit dem durchschnittlichen Regelsatz rechnen. Die auf vier Jahre hochgerechnete Zahl ermittelter Betrüger von 17.200 kann man in der Annahme, dass vor 2022 etwas mehr Verdachtsfälle bestätigt wurden, auf 20.000 erhöhen. Diese multipliziert mit dem durchschnittlichen Jahresbudget eines Hartz-IV-Empfängers von 5.640 Euro ergibt eine Summe von knapp 113 Millionen Euro in vier Jahren. Pro Jahr sind das, nochmals hochgerechnet, etwa 30 Millionen Euro.

Als Obergrenze des möglichen Verlustes könnte man die rund 72.000 unbewiesenen Verdachtsfälle nehmen, in denen Jobcenter zumindest Leistungen gestrichen haben. Hiermit käme man auf einen maximalen Verlust von gut 400 Millionen Euro in vier Jahren, also 100 Millionen pro Jahr. Der anzunehmende Verlust dürfte also pro Jahr zwischen 30 und 100 Millionen Euro liegen.

Steuerbetrug tausendfach höher

Gehen wir ruhig von der höchsten Annahme aus, die eine gewisse Dunkelziffer mit einschließen würde: 100 Millionen Euro pro Jahr Verlust durch Sozialleistungsbetrug mittels verschwiegenen Einkommens. Dem gegenüber steht allerdings eine ungleich höhere Zahl: 125 Milliarden Euro. Das ist die vor vier Jahren geschätzte Summe, die dem deutschen Fiskus jährlich durch Steuerbetrug durch die Lappen geht.

Das ist mehr als ein Viertel des gesamten Bundeshaushaltes, fast so viel, wie der gesamte Sozialetat für 2023 und etwa 1.230-mal mehr Geld, als dem Fiskus – konservativ geschätzt – durch den beschriebenen Sozialleistungsmissbrauch verloren geht. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete 2019 über die zugrundeliegende Studie.

Der größte Teil dürfte dabei auf das Konto Reicher und Superreicher gehen. Zur Wahrheit gehört, dass auch von Schwarzarbeit vor allem Unternehmen profitieren. Diese maximieren ihre Gewinne, indem sie Steuern und Sozialbeiträge für ihre Arbeiter nicht abführen. Die so veruntreuten Summen liegen meist weit über den paar tausend Euro jährlich, die sich ein mutmaßlicher Bürgergeld-Betrüger unrechtmäßig einsteckt.

Außen- und innenpolitische Feindbilder

Die Innenpolitik steht somit der Außenpolitik in Sachen Feindpropaganda in nichts nach. Für Letztere stehen ganz oben auf der Liste derzeit "die Russen", inzwischen wieder dicht gefolgt von "den Islamisten" – erinnert sei an den von den USA 2001 erklärten "Krieg gegen den Terror" –, diesmal besonders personifiziert als "die Palästinenser".

Innenpolitisch geht es derweil nicht nur gegen vermeintliche "Putinversteher", "Querdenker" und sonstige politisch Unliebsame, sondern, wie gewohnt, vor allem gegen Arme, denen man pauschal kriminelle Absichten unterstellt. Dabei sitzen die größten Leistungsbetrüger noch immer viel weiter oben. Über sie berichtet die deutsche Presse nur nicht allzu häufig.

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