Deutschland

Blamage für Habeck: Gericht entscheidet für Herausgabe geheimer Atom-Akten

Das Wirtschaftsministerium hat versucht, Akten über den umstrittenen Atomausstieg unter Verschluss zu halten. Dagegen klagte ein Journalist vor dem Verwaltungsgericht. Die Argumente des Ministeriums konnten in der mündlichen Verhandlung nicht überzeugen – und sorgten auch für Heiterkeit.
Blamage für Habeck: Gericht entscheidet für Herausgabe geheimer Atom-AktenQuelle: www.globallookpress.com © Kay Nietfeld/dpa

Ein Redakteur des Magazins Cicero fordert seit fast zwei Jahren vom Bundeswirtschaftsministerium die Herausgabe der Akten, auf deren Grundlage die Abschaltung der letzten Atomkraftwerke in der Bundesrepublik beschlossen wurde – und zog dafür auch vor das Verwaltungsgericht. 

In dieser Woche wies das Verwaltungsgericht in Berlin-Moabit mehrere Begründungen ab, mit denen die Juristen des Ministeriums unter Führung des Grünen Robert Habeck die Herausgabe der Unterlagen zu verhindern suchten. Drei Viertel der bislang geheim gehaltenen Dokumente sollen nun freigegeben werden. Über die Herausgabe der noch strittigen Akten will das Gericht in den nächsten zwei Wochen entscheiden.

Nach Beginn der russischen Militäroperation und der Ukraine und dem weitgehenden Stopp des Imports russischen Erdgases wurde Anfang 2022 erwogen, die letzten drei Atomkraftwerke über den 31. Dezember 2022 hinaus zu betreiben und drei bereits abgeschaltete wieder hochzufahren, um Energiesicherheit und Netzstabilität zu gewährleisten und um die Strompreise zu stabilisieren.

Das Wirtschafts- und das ebenfalls unter Führung einer Grünen stehende Umweltministerium sprachen sich allerdings dagegen aus. Letztlich blieb es trotz aller Warnungen bei einer Verschiebung des Atomausstiegs um dreieinhalb Monate. Im April 2023 gingen die letzten drei Atomkraftwerke vom Netz.

Cicero beantragte bei beiden Ministerien bereits im Juli 2022 Akteneinsicht. Während das Umweltministerium dem Antrag der Rechtslage entsprechend umgehend entsprach und über 100 interne E-Mails, Vermerke, Entwürfe und Stellungnahmen aushändigte, sperrte sich das Ministerium des Kinderbuchautors. Man verwies auf die "in der aktuellen Situation sehr hohe Arbeitsbelastung" und ließ die gesetzlich vorgeschriebene Frist verstreichen. Das Magazin zog daraufhin vor das Verwaltungsgericht.

Während der mündlichen Verhandlung vor Gericht rangen Habecks Beamte laut einem Bericht der Berliner Zeitung um Argumente, warum die Dokumente geheim bleiben sollten. Ein Jurist des Ministeriums argumentierte demnach, man dürfe die Akten nicht freigeben, weil auch künftige Energieengpässe nicht auszuschließen seien und das Land im Energiechaos versinken könne. Die damalige Notlage sei auf künftige Krisensituationen im Hinblick auf die Energiesicherheit übertragbar.

Außerdem könne die Veröffentlichung der bislang geheimen Dokumente vertrauliche Beratungen zur Atomkraft oder zur Versorgungssicherheit zwischen Deutschland und anderen Staaten gefährden. Deutschland müsse seinen eigenen Weg beim Atomausstieg gegenüber Medien und anderen europäischen Staaten verteidigen. 

Der Richter ließ diese und weitere Argumente der Ministeriumsjuristen nicht gelten. Am Ende der mündlichen Verhandlung sicherten die Beamten zu, drei Viertel der umstrittenen Akten freizugeben. Über die übrigen Dokumente wird das Gericht in den kommenden zwei Wochen entscheiden. Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt werden.

Die Berliner Zeitung berichtete über einige kuriose Begleitumstände der Verhandlung. Die Juristen des Ministeriums konnten demnach nicht einmal sagen, ob der Rückbau der Atomkraftwerke in Deutschland umkehrbar ist oder nicht. An einer Stelle sei der Richter angesichts der offensichtlichen Irrelevanz eines der unter Verschluss gehaltenen Dokumente in Lachen ausgebrochen.

Der Bericht erwähnt, dass auch der Name des entlassenen Staatssekretärs Patrick Graichen wiederholt genannt wurde. Graichen, der vor seinem Wechsel in die Regierung Chef der von US-Oligarchen finanzierten Lobbyorganisation Agora Energiewende war, war als Staatssekretär maßgeblich für die Flüssiggasimporte und das Heizungsgesetz zuständig.

Sollte das Verwaltungsgericht auch die weiterhin unter Verschluss gehaltenen Dokumente freigeben, kann wahrscheinlich detailliert nachvollzogen werden, wie der umstrittene Atomausstieg beschlossen wurde, und ob sich die Regierung dabei von praktischen Erwägungen oder ideologischen Motiven leiten ließ. Peinlich ist der Vorgang für das Wirtschaftsministerium und den Minister bereits jetzt.

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